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Was müssen Sie als Kunde nach Ende der Brexit-Übergangsphase beachten? Lesen Sie mehr dazu in unserer Checkliste.

Am 01. Januar 2021 ist UK zoll- und steuerrechtlich zu einem Drittland geworden. Dies ist ein Orientierungsleitfaden, um sich aus Unternehmenssicht vorzubereiten. Der Leitfaden dient nur als Anhaltspunkt.

Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der EU verbracht werden oder für die Beförderung in das Vereinigte Königreich aus diesem Zollgebiet verbracht werden sollen, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Dies bedeutet u.a., dass Zollförmlichkeiten zu erfüllen und Anmeldungen abzugeben sind und dass die Zollbehörden Sicherheitsleistungen für potenzielle oder bestehende Zollschulden verlangen können. 

EORI-Nummer (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten):

  • Dies ist eine Identifikationsnummer für Unternehmen, die in die oder aus der EU exportieren und importieren. Nachfolgend das Formular, welches Sie für die EORI Beantragung nutzen können finden auf der Seite des Zolls.

Weitere Informationen rund um das Thema EORI-Nummer finden Sie hier.

  • Wenn Sie in der EU ansässig sind und noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie in dem Mitgliedstaat, in dem sich Ihr Unternehmen befindet, eine EORI-Nummer beantragen.
  • Wenn Sie als Beteiligter die Zollanmeldungen im Rahmen des elektronischen Verfahrens ATLAS selbst abgeben werden, benötigen Sie eine mit ATLAS verbundenen Software (kostenpflichtig)

Oder

  • In dem vom Zoll (kostenfrei und online) angebotenen Programm (IAA Plus mittels Elster-OnlineZertifikat) für eine geringe Anzahl von Ausfuhren pro Monat konzipiert (grober Richtwert: weniger als 20 Ausfuhren pro Monat).

Ausfuhr aus der EU nach UK: 

  • Erstellung der Ausfuhrdokumente (Handelsrechnung, Ausfuhranmeldung, Präferenznachweis – REX Nummer etc.)
  • Bitte beachten Sie unbedingt die geltenden Anforderungen an Form und Inhalt der Dokumente. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website zum Download.
  • Dem Zoll müssen Sie die Warenbeschreibung und die entsprechende Warentarifnummern melden.
  • Im Gegenzug erhalten Sie Ihrerseits eine MRN-Nummer, welche Sie uns zur Ausfuhr unbedingt weiterleiten müssen.
  • Die Ausfuhr ist MwSt. befreit.
  • Für sensible Güter sind gegebenenfalls Ausfuhrgenehmigungen erforderlich.

Einfuhr in der EU aus UK:

  • Importverzollung oder Transitversandschein durch DSV oder durch eigenen Zollagent.
  • Einfuhranmeldung sowie Festsetzung der Einfuhrabgaben.
  • Einfuhrgenehmigungen werden gegebenenfalls für sensible Güter benötigt.

Weiterführende Informationen über den Brexit finden Sie hier.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte direkt das für Sie zuständige Zollamt.

 
BREXIT Checkliste zum Download
 

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Unsere Zollexperten helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und wir finden die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse.

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