Global Transport and Logistics
Land auswählen

Land auswählen

myDSV

Was müssen Sie als Kunde nach Ende der Brexit-Übergangsphase beachten? Lesen Sie hier in unserer Checkliste mehr zum Export nach Großbritannien.

Am 01. Januar 2021 ist UK zoll- und steuerrechtlich zu einem Drittland geworden. Dies ist ein Orientierungsleitfaden, um sich aus Unternehmenssicht vorzubereiten. Der Leitfaden dient nur als Anhaltspunkt.

1) EORI Nummer beantragen

Wenn Sie in Großbritannien oder in der EU27 ansässig sind, dann benötigen Sie als Wirtschaftsbeteiligter eine sog. EORI-Nummer. Die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification) dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern. Wie Sie diese beantragen, wird hier erläutert.

2) Überprüfung der Genehmigungspflicht von Exportgütern

Sie müssen prüfen, ob Sie kritische Güter exportieren, welche der Genehmigungspflicht unterliegen. 

Ob Sie für Ihre Ware eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art der Ware (kritische Ware oder unkritische Ware)
  • Bestimmungsort der Ware
  • Endempfänger
  • Endverwendung/ Verwendungszweck der Ware
  • Mögliche Genehmigungspflicht

Kritische Ware reicht von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Dual-Use- bis hin zu militärischen Gütern. Eine umfassende Güterliste verbotener und kritischer Waren finden Sie auf der Website der zuständigen Behörden und des Zolls.

3) Statistische Warennummern (HS-Klassifikation) Ihrer Waren ermitteln

Waren sind in statistische Warennummern eingereiht und müssen von Ihnen oder Ihrem Zollagenten in Ausfuhranmeldungen eingetragen werden.  Bei Fragen zur Einreihung Ihrer Waren wenden Sie sich bitte an den Zoll.

4) Zollanmeldung

Sie können Ihre Zollanmeldung selbst erstellen. Wenn DSV Ihre Fracht übernimmt, können wir Sie bei den Zollmodalitäten unterstützen.

Wenn Sie sich für die Beauftragung eines Zollagenten entscheiden, müssen Sie diesem eine Zollvollmacht erteilen und den Zollagenten als direkten Vertreter benennen. DSV kann Sie dabei gerne unterstützen und die erforderlichen Zollvollmachten zur Verfügung stellen. 

Die Ausfuhranmeldung muss vorab beim Zoll eingereicht werden. Das vom Zoll ausgestellte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) muss die Ware bis zur Ausgangszollstelle begleiten, in dem die Zollabfertigung erfolgt.

5) Zollagent benötigt für die Fertigstellung der Ausfuhranmeldung eine Handelsrechnung

Die Handelsrechnung sollte den Wert Ihrer Waren ausweisen, also den Verkaufspreis. Je nach Lieferbedingung (Incoterm) werden z.B. die Frachtkosten oder die Kosten der Exportversicherung berücksichtigt. Die Handelsrechnung muss für die Zollanmeldung alle erforderlichen Angaben enthalten.

6) Warenbegleitpapiere

Der Sendung sind z.B. folgende Warenbegleitpapiere beizulegen:

  • Ausfuhrbegleitdokument
  • Handelsrechnung
  • Packing List/ evtl. Gefahrgutdokumente
  • Evtl. Ausfuhrgenehmigung      

7) Abfertigung der Ware beim Zoll

  Die Gestellung der Ware findet beim zuständigen Zollamt statt, evtl. wird eine Zollbeschau der Ware durchgeführt und dann zur Ausfuhr überlassen. Danach wird die Ware zur EU-Ausgangszollstelle befördert und erneut gestellt. 
 

8) Erledigung der Ausfuhranmeldung im ATLAS

Hat die Ware das EU-Zollgebiet endgültig verlassen, wird der Warenausgang durch einen elektronischen Ausgangsvermerk im ATLAS bestätigt. 
 

9) Die Archivierung der Zollunterlagen sind unter Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu führen.

 

10) Zu berücksichtigen: MwSt

Die Mehrwertsteuer wird auf im Inland auf konsumierte Waren und Dienstleistungen erhoben. 
Seit dem 01.01.2021 ist UK Drittland und alle Exporte sind steuerbefreit.
 
Brexit Export Checkliste zum Download

Haben Sie Fragen?

Unsere Zollexperten helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und wir finden die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse.

Kontaktieren Sie uns bezüglich des Brexit