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Was müssen Sie als Kunde nach Ende der Brexit-Übergangsphase beachten? Lesen Sie hier in unserer Checkliste mehr zu Handelsrechnungen.

Am 01. Januar 2021 ist UK zoll- und steuerrechtlich zu einem Drittland geworden. Dies ist ein Orientierungsleitfaden, um sich aus Unternehmenssicht vorzubereiten. Der Leitfaden dient nur als Anhaltspunkt.

Ein schneller, effizienter und reibungsloser internationaler Handel setzt die Vorbereitung und Einreichung korrekter und vollständiger Handelsrechnungen an die Zollbehörden voraus. Fehler und Auslassungen können zu Verzögerungen beim Transport, zu Mehrkosten, dem Zurückhalten oder Beschlagnahmen von Produkten und daraus entstehenden Konsequenzen führen.

Die nachstehende Prüfliste führt alle Punkte auf, die auf Ihren Handelsrechnungen unabhängig von Ursprung und Bestimmungsort der Waren stets angegeben werden müssen:

  • Name und Anschrift von Verkäufer/Exporteur und Käufer/Importeur (einschließlich EORI- und USt-Id-Nummern, falls bekannt)
  • Artikelnummer
  • Stückzahl
  • Artikelbeschreibung (einschließlich statistischer Warennummer)
  • Brutto- und Nettogewicht (kann auch auf der Packliste erscheinen)
  • Verpackungstyp (Box, Palette, Flasche usw.)
  • Währungsangabe der Rechnung
  • Preis pro Artikel und Gesamtpreis der Rechnung
  • Incoterm und Ort
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Herkunftsland der Waren (Präferenznachweis und REX-Nummer)

 

Checkliste Handelsrechnung zum Download

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