Gefahrenklasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Klasse 9 umfasst Stoffe und Gegenstände, die beim Transport eine Gefahr darstellen, die nicht unter die anderen Gefahrgutklassen fallen. Hierzu zählen umweltgefährdende Stoffe der Klasse 9, aber auch alle anderen Klassen mit Ausnahme der radioaktiven Stoffe der Klasse 7.
Die Stoffe und Gegenstände der Klasse 9 haben keine Unterteilungen, werden aber wie folgt unterschieden:
- Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können
- Stoffe und Gegenstände, die im Brandfall Dioxine bilden können
- Stoffe, die brennbare Dämpfe entwickeln
- Lithiumbatterien
- Lebensrettende Geräte
- Umweltgefährdende Stoffe
- Umweltgefährdender Stoff, fest, N.O.S
- Umweltgefährdender Stoff, Flüssigkeit, N.O.S
- Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
- Stoffe, die bei erhöhter Temperatur transportiert oder zum Transport angeboten werden
- Flüssig
- Fest
- Andere Stoffe oder Gegenstände, die beim Transport eine Gefahr darstellen, aber nicht den Definitionen einer anderen Klasse entsprechen
Verpackungsgruppen
Obwohl es für gefährliche Stoffe der Klasse 9 keine weiteren Unterteilungen gibt, wurden verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände einer Verpackungsgruppe zugeordnet, die einen Grad der Gefahr darstellt.
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Plakatierung, Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahrgütern der Klasse 9
Versandstücke, die gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten, sowie Frachtbeförderungseinheiten, Container, Schüttgutcontainer, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und Multielement-Gasbehälter, die gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten, müssen dauerhaft mit dem Etikett der Klasse 9 gekennzeichnet sein.
Etikett der Klasse 9a
für Pakete oder unverpackte Artikel, die Lithiumbatterien enthalten
Versandstücke, die umweltgefährdende Stoffe/Meeresschadstoffe enthalten, sowie Frachtbeförderungseinheiten, Container, Großcontainer, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und Multielement-Gasbehälter, die umweltgefährdende Stoffe/Meeresschadstoffe enthalten, müssen dauerhaft als umweltgefährdenden Stoffen/Meeresschadstoffen gekennzeichnet sein.
Lithium-Batterie-Kennzeichnung
für Pakete, die Lithium-Zellen oder -Batterien enthalten, die gemäß der Sondervorschrift 188 hergestellt wurden. (Gilt nicht für den Lufttransport)
Beispiele für häufig transportierte verschiedene gefährliche Güter
Airbagmodule (Sicherheitsvorrichtungen, elektronisch ausgelöst), Asbest (Amphibol und Chrysotil), batteriebetriebene Geräte, batteriebetriebene Fahrzeuge, chemische Kits, gefährliche Güter in Maschinen oder Apparaten, Trockeneis (Kohlendioxid, fest) , umweltgefährdende Stoffe (flüssig und fest), Erste-Hilfe-Sets, gentechnisch veränderte Organismen, gentechnisch veränderte Mikroorganismen, Rettungsgeräte (selbstaufblasend und nicht selbstaufblasend), Lithium-Ionen-Batterien, Lithium-Metall-Batterien, Gurtstraffer (Sicherheitseinrichtungen, elektronisch ausgelöst).Vielleicht sind Sie auch daran interessiert
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